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Burgkirchen a. d. Alz · Landkreis Altötting · 11.006 Einwohner

Ausländerbehörde für Burgkirchen a. d. Alz

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Altötting mit Sitz in Altötting.

Postleitzahlen in Burgkirchen a. d. Alz: 84508

Ausländerbehörde Landkreis Altötting

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr; Beantragung eines Aufenthaltstitels nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache
Fax
+49 8671 502-250
Website der Behörde
lra-aoe.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Burgkirchen a. d. Alz zuständig?

Für Burgkirchen a. d. Alz (Landkreis Altötting) ist die Ausländerbehörde Landkreis Altötting zuständig, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, Telefon +49 8671 502-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgkirchen a. d. Alz?

Zur Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz gehören die Postleitzahlen 84508. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Altötting erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr; Beantragung eines Aufenthaltstitels nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Altötting für