Eckental · Landkreis Erlangen-Höchstadt · 14.476 Einwohner
Ausländerbehörde für Eckental
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt mit Sitz in Erlangen.
Postleitzahlen in Eckental: 90542
Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9131 803 1000
- Öffnungszeiten
- Vorsprache ausschließlich mit Termin; Telefonzeiten: Mo 13:30-15 Uhr, Di & Do 10:30-12 Uhr
- Postanschrift
- Postfach 2520
91013 Erlangen - Website der Behörde
- erlangen-hoechstadt.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Eckental zuständig?
Für Eckental (Landkreis Erlangen-Höchstadt) ist die Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt zuständig, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen, Telefon +49 9131 803 1000.
Welche Postleitzahlen gehören zu Eckental?
Zur Gemeinde Eckental gehören die Postleitzahlen 90542. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt erreichbar?
Öffnungszeiten: Vorsprache ausschließlich mit Termin; Telefonzeiten: Mo 13:30-15 Uhr, Di & Do 10:30-12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).