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Feucht · Landkreis Nürnberger Land · 13.714 Einwohner

Ausländerbehörde für Feucht

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land mit Sitz in Lauf a. d. Pegnitz.

Postleitzahlen in Feucht: 90475, 90537

Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
nuernberger-land.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Feucht zuständig?

Für Feucht (Landkreis Nürnberger Land) ist die Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land zuständig, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, Telefon +49 9123 950-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Feucht?

Zur Gemeinde Feucht gehören die Postleitzahlen 90475, 90537. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land für