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Finsterwalde · Landkreis Elbe-Elster · 15.496 Einwohner

Ausländerbehörde für Finsterwalde

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg (Elster).

Postleitzahlen in Finsterwalde: 03238

Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
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Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe (Hotline) Di 8–12 und 13–17 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; erkennungsdienstliche Behandlung nach Termin Mo, Mi oder Fr
Fax
+49 3535 46-4448
Website der Behörde
lkee.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Finsterwalde zuständig?

Für Finsterwalde (Landkreis Elbe-Elster) ist die Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster zuständig, An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster), Telefon +49 3535 46-4480.

Welche Postleitzahlen gehören zu Finsterwalde?

Zur Gemeinde Finsterwalde gehören die Postleitzahlen 03238. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonische Terminvergabe (Hotline) Di 8–12 und 13–17 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; erkennungsdienstliche Behandlung nach Termin Mo, Mi oder Fr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).