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Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) · Landkreis Spree-Neiße · 17.155 Einwohner

Ausländerbehörde für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Zuständig ist die Ausländerbehörde Cottbus mit Sitz in Cottbus. In Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca): 03149

Standort in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

  • Zweigstelle Forst (Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße)Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)

Ausländerbehörde Cottbus

Anschrift
Ausländerbehörde Cottbus
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten Cottbus: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr (nur nachmittags ohne Termin möglich); Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 14:00 Uhr unter 0355 612-3390
Fax
+49 355 612 133104
Website der Behörde
cottbus.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) zuständig?

Für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) (Landkreis Spree-Neiße) ist die Ausländerbehörde Cottbus zuständig, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus, Telefon +49 355 612-3390.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)?

Ja. Die Ausländerbehörde Cottbus hat in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) einen Standort: Zweigstelle Forst (Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße), Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz).

Welche Postleitzahlen gehören zu Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)?

Zur Gemeinde Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) gehören die Postleitzahlen 03149. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Cottbus erreichbar?

Öffnungszeiten: Sprechzeiten Cottbus: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr (nur nachmittags ohne Termin möglich); Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 14:00 Uhr unter 0355 612-3390.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Cottbus für