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Brandenburg

Ausländerbehörde Cottbus

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 204.758 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Cottbus
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten Cottbus: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr (nur nachmittags ohne Termin möglich); Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 14:00 Uhr unter 0355 612-3390
Fax
+49 355 612 133104
Website der Behörde
cottbus.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Cottbus zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Cottbus?

Anschrift: Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus. Telefon: +49 355 612-3390. Öffnungszeiten: Sprechzeiten Cottbus: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr (nur nachmittags ohne Termin möglich); Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 14:00 Uhr unter 0355 612-3390. E-Mail: auslaenderbehoerde@cottbus.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Cottbus zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Cottbus/Chóśebuz, Spremberg/Grodk, Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Guben, Kolkwitz/Gołkojce, Drebkau/Drjowk, Neuhausen/Spree, Peitz/Picnjo und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Cottbus weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Zweigstelle Forst (Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße), Forst (Lausitz).

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Cottbus?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://cottbus.de/aufenthalt-digital/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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