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Brandenburg

Ausländerbehörde Schwedt/Oder

Zuständig für Schwedt/Oder.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schwedt/Oder
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr (nur auf Anmeldung), Fr 9–12 Uhr; nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 3332 446-612
Website der Behörde
schwedt.eu

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwedt/Oder?

Anschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder. Telefon: +49 3332 446-0. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr (nur auf Anmeldung), Fr 9–12 Uhr; nur nach Terminvereinbarung.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwedt/Oder?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schwedt.eu/de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/anliegen-von-a-bis-z/auslaender-und-asylangelegenheiten/30968

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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