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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Prignitz

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 75.595 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Prignitz
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13.30–17 Uhr, Do 9–12 Uhr
Website der Behörde
lkprignitz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Prignitz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Prignitz?

Anschrift: Berliner Straße 49, 19348 Perleberg. Telefon: +49 3876 713-0. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13.30–17 Uhr, Do 9–12 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@lkprignitz.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Prignitz zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk, Karstädt, Groß Pankow (Prignitz), Gumtow, Plattenburg, Putlitz und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Prignitz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lkprignitz.de/de/landkreis-verwaltung/asyl/asyl_ansprechpartner.php

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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