Brandenburg
Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 221.268 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark
Am Gutshof 1–7
14542 Werder (Havel)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 33841 91-0
- Öffnungszeiten
- Termine nur nach Anfrage per E-Mail (termin-abh@potsdam-mittelmark.de)
- Website der Behörde
- potsdam-mittelmark.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Teltow27.682 Einw.
- Werder (Havel)27.065 Einw.
- Kleinmachnow19.274 Einw.
- Stahnsdorf16.087 Einw.
- Beelitz13.879 Einw.
- Michendorf13.708 Einw.
- Kloster Lehnin11.261 Einw.
- Bad Belzig11.118 Einw.
- Schwielowsee10.723 Einw.
- Nuthetal9.376 Einw.
- Groß Kreutz (Havel)8.838 Einw.
- Treuenbrietzen7.539 Einw.
- Seddiner See4.794 Einw.
- Brück4.258 Einw.
- Wiesenburg/Mark4.182 Einw.
- Havelsee3.181 Einw.
- Wusterwitz2.860 Einw.
- Beetzsee2.696 Einw.
- Ziesar2.389 Einw.
- Borkheide2.201 Einw.
- Borkwalde2.195 Einw.
- Niemegk2.038 Einw.
- Golzow1.372 Einw.
- Bensdorf1.232 Einw.
- Roskow1.216 Einw.
- Görzke1.194 Einw.
- Planebruch993 Einw.
- Mühlenfließ905 Einw.
- Linthe888 Einw.
- Planetal877 Einw.
- Rosenau854 Einw.
- Rabenstein/Fläming813 Einw.
- Wollin805 Einw.
- Beetzseeheide762 Einw.
- Wenzlow545 Einw.
- Päwesin509 Einw.
- Gräben483 Einw.
- Buckautal476 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark?
Anschrift: Am Gutshof 1–7, 14542 Werder (Havel). Telefon: +49 33841 91-0. Öffnungszeiten: Termine nur nach Anfrage per E-Mail (termin-abh@potsdam-mittelmark.de). E-Mail: abh@potsdam-mittelmark.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Teltow, Werder (Havel), Kleinmachnow, Stahnsdorf, Beelitz, Michendorf, Kloster Lehnin, Bad Belzig und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.potsdam-mittelmark.de/de/ihr-buergerservice/leistungen-a-z/ein-auswanderung/auslaenderbehoerde-niederlassungserlaubnis
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Brandenburg
- Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
- Ausländerbehörde Cottbus
- Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)
- Ausländerbehörde Potsdam
- Ausländerbehörde Landkreis Barnim
- Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
- Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster
- Ausländerbehörde Landkreis Havelland
- Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland
- Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel
- Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
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- Ausländerbehörde Schwedt/Oder