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Brandenburg

Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)

Zuständig für Frankfurt (Oder). Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
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Öffnungszeiten
Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr (nur mit Termin); Do 09:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr (auch ohne Termin)
Fax
+49 335 552-3399
Website der Behörde
frankfurt-oder.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)?

Anschrift: Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder). Telefon: +49 335 552-3307. Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr (nur mit Termin); Do 09:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr (auch ohne Termin). E-Mail: abh@frankfurt-oder.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.frankfurt-oder.de/Verwaltung-Stadtpolitik/Verwaltung/%C3%84mterverzeichnis/Abteilung-Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-.php?ModID=9&FID=2616.83.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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