Brandenburg
Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 179.817 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3366 35-2301
- Öffnungszeiten
- Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität
- integration@l-os.de
- Fax
- +49 3366 35-2309
- Website der Behörde
- landkreis-oder-spree.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Fürstenwalde/Spree32.002 Einw.
- Eisenhüttenstadt24.703 Einw.
- Schöneiche bei Berlin13.102 Einw.
- Erkner11.641 Einw.
- Storkow (Mark)9.196 Einw.
- Grünheide (Mark)8.978 Einw.
- Woltersdorf8.386 Einw.
- Beeskow7.998 Einw.
- Bad Saarow6.340 Einw.
- Müllrose4.622 Einw.
- Steinhöfel4.374 Einw.
- Neuzelle4.223 Einw.
- Rietz-Neuendorf4.147 Einw.
- Tauche3.691 Einw.
- Spreenhagen3.417 Einw.
- Gosen-Neu Zittau3.226 Einw.
- Friedland2.936 Einw.
- Briesen (Mark)2.928 Einw.
- Brieskow-Finkenheerd2.282 Einw.
- Rauen1.993 Einw.
- Jacobsdorf1.849 Einw.
- Schlaubetal1.800 Einw.
- Wendisch Rietz1.662 Einw.
- Groß Lindow1.657 Einw.
- Neißemünde1.587 Einw.
- Siehdichum1.467 Einw.
- Ziltendorf1.428 Einw.
- Wiesenau1.225 Einw.
- Reichenwalde1.220 Einw.
- Berkenbrück1.071 Einw.
- Mixdorf893 Einw.
- Langewahl854 Einw.
- Vogelsang738 Einw.
- Diensdorf-Radlow636 Einw.
- Lawitz546 Einw.
- Ragow-Merz512 Einw.
- Grunow-Dammendorf487 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree?
Anschrift: Liebknechtstraße 13, 15848 Beeskow. Telefon: +49 3366 35-2301. Öffnungszeiten: Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität. E-Mail: integration@l-os.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig?
Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Fürstenwalde/Spree, Eisenhüttenstadt, Schöneiche bei Berlin, Erkner, Storkow (Mark), Grünheide (Mark), Woltersdorf, Beeskow und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-oder-spree.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2689.1599.1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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