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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree

Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 179.817 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
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Öffnungszeiten
Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität
Fax
+49 3366 35-2309
Website der Behörde
landkreis-oder-spree.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree?

Anschrift: Liebknechtstraße 13, 15848 Beeskow. Telefon: +49 3366 35-2301. Öffnungszeiten: Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität. E-Mail: integration@l-os.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig?

Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Fürstenwalde/Spree, Eisenhüttenstadt, Schöneiche bei Berlin, Erkner, Storkow (Mark), Grünheide (Mark), Woltersdorf, Beeskow und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-oder-spree.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2689.1599.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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