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Erkner · Landkreis Oder-Spree · 11.641 Einwohner

Ausländerbehörde für Erkner

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree mit Sitz in Beeskow.

Postleitzahlen in Erkner: 15537

Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
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Öffnungszeiten
Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität
Fax
+49 3366 35-2309
Website der Behörde
landkreis-oder-spree.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Erkner zuständig?

Für Erkner (Landkreis Oder-Spree) ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig, Liebknechtstraße 13, 15848 Beeskow, Telefon +49 3366 35-2301.

Welche Postleitzahlen gehören zu Erkner?

Zur Gemeinde Erkner gehören die Postleitzahlen 15537. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree erreichbar?

Öffnungszeiten: Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree für