Schöneiche bei Berlin · Landkreis Oder-Spree · 13.102 Einwohner
Ausländerbehörde für Schöneiche bei Berlin
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree mit Sitz in Beeskow.
Postleitzahlen in Schöneiche bei Berlin: 15566
Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3366 35-2301
- Öffnungszeiten
- Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität
- integration@l-os.de
- Fax
- +49 3366 35-2309
- Website der Behörde
- landkreis-oder-spree.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Schöneiche bei Berlin zuständig?
Für Schöneiche bei Berlin (Landkreis Oder-Spree) ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree zuständig, Liebknechtstraße 13, 15848 Beeskow, Telefon +49 3366 35-2301.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schöneiche bei Berlin?
Zur Gemeinde Schöneiche bei Berlin gehören die Postleitzahlen 15566. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree erreichbar?
Öffnungszeiten: Di, Do 9–12 und 13–18 Uhr; Mo, Fr Termine nach Vereinbarung; Mi geschlossen; persönliche Vorsprache mit Terminvergabe, ohne Termin nur innerhalb der Sprechzeiten bei freier Kapazität.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).