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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 217.690 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Servicepunkt Migration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Mi 9-12 Uhr; Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr; Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr; Fr geschlossen; nur mit vorherigem Termin
Fax
+49 3301 601-80143
Website der Behörde
oberhavel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel?

Anschrift: Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg. Telefon: +49 3301 601-3000. Öffnungszeiten: Mo, Mi 9-12 Uhr; Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr; Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr; Fr geschlossen; nur mit vorherigem Termin. E-Mail: aufenthaltsrecht@oberhavel.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Oranienburg, Hohen Neuendorf, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land, Zehdenick, Velten, Glienicke/Nordbahn, Oberkrämer und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://terminreservierung.oberhavel.de/m/lk-oberhavel-sp-migration/extern/calendar/?uid=13325332-18c2-4f41-9a62-a1df2a484a2c

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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