Brandenburg
Ausländerbehörde Landkreis Uckermark
Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 83.702 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3984 70-0
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 Uhr (nur nach Vereinbarung); Di 8–12 und 13–17 Uhr; Do 8–12 und 13–15 Uhr; Mi, Fr geschlossen
- ordnungsamt@uckermark.de
- Fax
- +49 3984 70-4032
- Website der Behörde
- uckermark.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Prenzlau18.928 Einw.
- Templin15.590 Einw.
- Angermünde14.233 Einw.
- Nordwestuckermark4.097 Einw.
- Lychen3.139 Einw.
- Boitzenburger Land2.944 Einw.
- Uckerland2.412 Einw.
- Gartz (Oder)2.328 Einw.
- Brüssow1.842 Einw.
- Casekow1.743 Einw.
- Gramzow1.728 Einw.
- Oberuckersee1.589 Einw.
- Gerswalde1.468 Einw.
- Milmersdorf1.389 Einw.
- Uckerfelde962 Einw.
- Grünow956 Einw.
- Pinnow913 Einw.
- Randowtal876 Einw.
- Tantow791 Einw.
- Göritz788 Einw.
- Mescherin726 Einw.
- Hohenselchow-Groß Pinnow694 Einw.
- Schenkenberg630 Einw.
- Carmzow-Wallmow570 Einw.
- Schönfeld535 Einw.
- Flieth-Stegelitz488 Einw.
- Temmen-Ringenwalde486 Einw.
- Zichow479 Einw.
- Mittenwalde378 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark?
Anschrift: Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau. Telefon: +49 3984 70-0. Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr (nur nach Vereinbarung); Di 8–12 und 13–17 Uhr; Do 8–12 und 13–15 Uhr; Mi, Fr geschlossen. E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark zuständig?
Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Prenzlau, Templin, Angermünde, Nordwestuckermark, Lychen, Boitzenburger Land, Uckerland, Gartz (Oder) und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Uckermark?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Brandenburg
- Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
- Ausländerbehörde Cottbus
- Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)
- Ausländerbehörde Potsdam
- Ausländerbehörde Landkreis Barnim
- Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
- Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster
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- Ausländerbehörde Schwedt/Oder