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Templin · Landkreis Uckermark · 15.590 Einwohner

Ausländerbehörde für Templin

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark mit Sitz in Prenzlau.

Postleitzahlen in Templin: 17268

Ausländerbehörde Landkreis Uckermark

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr (nur nach Vereinbarung); Di 8–12 und 13–17 Uhr; Do 8–12 und 13–15 Uhr; Mi, Fr geschlossen
Fax
+49 3984 70-4032
Website der Behörde
uckermark.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Templin zuständig?

Für Templin (Landkreis Uckermark) ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark zuständig, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, Telefon +49 3984 70-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Templin?

Zur Gemeinde Templin gehören die Postleitzahlen 17268. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr (nur nach Vereinbarung); Di 8–12 und 13–17 Uhr; Do 8–12 und 13–15 Uhr; Mi, Fr geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Uckermark für