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Brandenburg

Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel

Zuständig für Brandenburg an der Havel.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
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Öffnungszeiten
Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 07:30–12:00 Uhr; Vorsprache nur mit Termin; Telefon-Sprechzeiten: Di und Do 09:00–11:00 Uhr
Fax
+49 3381 58-3324
Website der Behörde
stadt-brandenburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel?

Anschrift: Upstallstraße 25, 14772 Brandenburg an der Havel. Telefon: +49 3381 58-3321. Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr; Do 07:30–12:00 Uhr; Vorsprache nur mit Termin; Telefon-Sprechzeiten: Di und Do 09:00–11:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-brandenburg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.stadt-brandenburg.de/behoerden/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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