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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland

Zuständig für 45 Städte und Gemeinden mit rund 197.817 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland
Waldsiedlung-Eichendamm 14
15306 Vierlinden OT Diedersdorf
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo, Do 9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr; Di 9:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr; Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Website der Behörde
maerkisch-oderland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland?

Anschrift: Waldsiedlung-Eichendamm 14, 15306 Vierlinden OT Diedersdorf. Telefon: +49 3346 8500. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo, Do 9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr; Di 9:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr; Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreismol.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland zuständig?

Für 45 Städte und Gemeinden, darunter Strausberg, Neuenhagen bei Berlin, Hoppegarten, Rüdersdorf bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Fredersdorf-Vogelsdorf, Bad Freienwalde (Oder), Altlandsberg und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://cqm3.cleverq.de/public/appointments/lk_mk_od_auslaenderangelegenheiten_diedersdorf/index.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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