Brandenburg
Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 99.152 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Öffentliche Ordnung/Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Heinrich-Rau-Straße 27–30
16816 Neuruppin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3391 688 0
- Öffnungszeiten
- Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 3391 6883622
- Website der Behörde
- ostprignitz-ruppin.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Neuruppin31.962 Einw.
- Wittstock/Dosse13.804 Einw.
- Kyritz9.147 Einw.
- Fehrbellin9.076 Einw.
- Rheinsberg7.699 Einw.
- Wusterhausen/Dosse5.626 Einw.
- Heiligengrabe4.352 Einw.
- Neustadt (Dosse)3.469 Einw.
- Lindow (Mark)2.921 Einw.
- Temnitztal1.465 Einw.
- Märkisch Linden1.207 Einw.
- Dreetz1.117 Einw.
- Breddin890 Einw.
- Zernitz-Lohm888 Einw.
- Walsleben795 Einw.
- Temnitzquell756 Einw.
- Sieversdorf-Hohenofen673 Einw.
- Dabergotz670 Einw.
- Herzberg (Mark)646 Einw.
- Stüdenitz-Schönermark581 Einw.
- Storbeck-Frankendorf490 Einw.
- Vielitzsee462 Einw.
- Rüthnick456 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Anschrift: Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin. Telefon: +49 3391 688 0. Öffnungszeiten: Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@opr.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Neuruppin, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Rheinsberg, Wusterhausen/Dosse, Heiligengrabe, Neustadt (Dosse) und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.ostprignitz-ruppin.de/Verwaltung/Dezernate/Dezernat-Bauen-Ordnung-und-Umwelt/Amt-f%C3%BCr-%C3%B6ffentliche-Sicherheit-und-Verkehr/Sachgebiet-%C3%96ffentliche-Ordnung-Ausl%C3%A4nderwesen/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Brandenburg
- Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
- Ausländerbehörde Cottbus
- Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)
- Ausländerbehörde Potsdam
- Ausländerbehörde Landkreis Barnim
- Ausländerbehörde Landkreis Dahme-Spreewald
- Ausländerbehörde Landkreis Elbe-Elster
- Ausländerbehörde Landkreis Havelland
- Ausländerbehörde Landkreis Märkisch-Oderland
- Ausländerbehörde Landkreis Oberhavel
- Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Ausländerbehörde Landkreis Oder-Spree
- Ausländerbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Ausländerbehörde Landkreis Prignitz
- Ausländerbehörde Landkreis Teltow-Fläming
- Ausländerbehörde Landkreis Uckermark
- Ausländerbehörde Schwedt/Oder