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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Havelland

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 170.834 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Havelland
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
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Öffnungszeiten
Di 9–12 Uhr und 15–18 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
havelland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Havelland zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Havelland?

Anschrift: Friedrich-Ebert-Ring 92b, 14712 Rathenow. Telefon: +49 3385 551-4694. Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 15–18 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Havelland zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Falkensee, Rathenow, Nauen, Brieselang, Wustermark, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Premnitz und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Havelland?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine.hvlnet.de/m/abh/extern/calendar/?uid=8f84f17b-bc9e-46a3-ad6c-354379a00fd3

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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