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Brandenburg

Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 107.793 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Asyl- und Ausländeramt – Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 3573 870-4610
Website der Behörde
osl-online.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz?

Anschrift: Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg. Telefon: +49 3573 870-3121. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung. E-Mail: abh@osl-online.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Senftenberg/Zły Komorow, Lübbenau/Spreewald, Lauchhammer, Großräschen/Rań, Vetschau/Spreewald, Calau/Kalawa, Schipkau, Schwarzheide und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.osl-online.de/verwaltung/einheiten/121002499/landkreis-oberspreewald-lausitz-asyl-und-ausl%C3%A4nderamt-ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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