Brandenburg
Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 107.793 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Asyl- und Ausländeramt – Ausländerbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3573 870-3121
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung
- abh@osl-online.de
- Fax
- +49 3573 870-4610
- Website der Behörde
- osl-online.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Senftenberg/Zły Komorow23.466 Einw.
- Lübbenau/Spreewald15.778 Einw.
- Lauchhammer14.042 Einw.
- Großräschen/Rań8.355 Einw.
- Vetschau/Spreewald7.635 Einw.
- Calau/Kalawa7.626 Einw.
- Schipkau6.726 Einw.
- Schwarzheide5.765 Einw.
- Ruhland3.728 Einw.
- Altdöbern2.325 Einw.
- Ortrand1.996 Einw.
- Neupetershain/Nowe Wiki1.190 Einw.
- Großkmehlen1.021 Einw.
- Hohenbocka969 Einw.
- Tettau750 Einw.
- Luckaitztal746 Einw.
- Lindenau744 Einw.
- Hermsdorf733 Einw.
- Kroppen706 Einw.
- Frauendorf705 Einw.
- Schwarzbach654 Einw.
- Neu-Seeland/Nowa Jazorina546 Einw.
- Grünewald532 Einw.
- Guteborn528 Einw.
- Bronkow527 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz?
Anschrift: Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg. Telefon: +49 3573 870-3121. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung. E-Mail: abh@osl-online.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Senftenberg/Zły Komorow, Lübbenau/Spreewald, Lauchhammer, Großräschen/Rań, Vetschau/Spreewald, Calau/Kalawa, Schipkau, Schwarzheide und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.osl-online.de/verwaltung/einheiten/121002499/landkreis-oberspreewald-lausitz-asyl-und-ausl%C3%A4nderamt-ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Cottbus
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