Lübbenau/Spreewald · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · 15.778 Einwohner
Ausländerbehörde für Lübbenau/Spreewald
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in Senftenberg.
Postleitzahlen in Lübbenau/Spreewald: 03222
Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3573 870-3121
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung
- abh@osl-online.de
- Fax
- +49 3573 870-4610
- Website der Behörde
- osl-online.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Lübbenau/Spreewald zuständig?
Für Lübbenau/Spreewald (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Telefon +49 3573 870-3121.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lübbenau/Spreewald?
Zur Gemeinde Lübbenau/Spreewald gehören die Postleitzahlen 03222. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz erreichbar?
Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).