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Lauchhammer · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · 14.042 Einwohner

Ausländerbehörde für Lauchhammer

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in Senftenberg.

Postleitzahlen in Lauchhammer: 01979

Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 3573 870-4610
Website der Behörde
osl-online.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Lauchhammer zuständig?

Für Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Telefon +49 3573 870-3121.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lauchhammer?

Zur Gemeinde Lauchhammer gehören die Postleitzahlen 01979. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–17 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; während der Sprechzeiten Vorsprache ohne Termin möglich, weitere Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Oberspreewald-Lausitz für