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Frechen · Rhein-Erft-Kreis · 52.309 Einwohner

Ausländerbehörde für Frechen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis mit Sitz in Bergheim.

Postleitzahlen in Frechen: 50226

Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (Call-Center): Mo–Fr 8–16.30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 2271 83-23222
Website der Behörde
rhein-erft-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Frechen zuständig?

Für Frechen (Rhein-Erft-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis zuständig, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon +49 2271 83-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Frechen?

Zur Gemeinde Frechen gehören die Postleitzahlen 50226. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Call-Center): Mo–Fr 8–16.30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis für