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Freilassing · Landkreis Berchtesgadener Land · 17.619 Einwohner

Ausländerbehörde für Freilassing

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land mit Sitz in Bad Reichenhall.

Postleitzahlen in Freilassing: 83395

Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Mi 8–14 Uhr; Do 8–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 8651 773581
Website der Behörde
lra-bgl.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Telefon, E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Freilassing zuständig?

Für Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) ist die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land zuständig, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, Telefon +49 8651 773-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Freilassing?

Zur Gemeinde Freilassing gehören die Postleitzahlen 83395. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Mi 8–14 Uhr; Do 8–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).