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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 105.292 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Mi 8–14 Uhr; Do 8–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 8651 773581
Website der Behörde
lra-bgl.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Telefon, E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land?

Anschrift: Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall. Telefon: +49 8651 773-0. Öffnungszeiten: Mo–Mi 8–14 Uhr; Do 8–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@lra-bgl.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Bad Reichenhall, Freilassing, Ainring, Teisendorf, Berchtesgaden, Laufen, Bischofswiesen, Saaldorf-Surheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lra-bgl.de/lw/eu-buerger-drittstaater-nationalitaet/drittstaater/aufenthaltstitel/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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