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Bayern

Ausländerbehörde Straubing

Zuständig für Straubing. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Straubing
Am Platzl 31
94315 Straubing
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Betreten des Sozialen Rathauses nur mit Termin
Fax
+49 9421 944-60250
Website der Behörde
straubing.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Straubing?

Anschrift: Am Platzl 31, 94315 Straubing. Telefon: +49 9421 944-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Betreten des Sozialen Rathauses nur mit Termin.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Straubing?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.straubing.de/rathaus-verwaltung/verwaltung/aemter-und-dienststellen/uebersicht/4720.Aemter-und-Dienststellen.html?catID=3508

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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