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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 98.899 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachbereich 31 - Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
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Öffnungszeiten
Mo 7.30–12 Uhr; Di 7.30–14 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 und 14–17.30 Uhr; Fr 7.30–12.30 Uhr; oder nach telefonischer Vereinbarung
Fax
+49 9071 51-101
Website der Behörde
landkreis-dillingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau?

Anschrift: Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau. Telefon: +49 9071 51-0. Öffnungszeiten: Mo 7.30–12 Uhr; Di 7.30–14 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 und 14–17.30 Uhr; Fr 7.30–12.30 Uhr; oder nach telefonischer Vereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Dillingen a. d. Donau, Lauingen (Donau), Wertingen, Gundelfingen a. d. Donau, Höchstädt a. d. Donau, Buttenwiesen, Syrgenstein, Holzheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-dillingen.de/landkreis-buergerservice/landratsamt/fachbereiche/detail?organisation-1326&lang=de&show=1&compact=0

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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