Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt
Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 113.977 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht (30.2).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9721 55-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr
- auslaenderamt@lrasw.de
- Website der Behörde
- landkreis-schweinfurt.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Werneck10.051 Einw.
- Niederwerrn8.331 Einw.
- Schonungen7.628 Einw.
- Dittelbrunn7.519 Einw.
- Gerolzhofen6.767 Einw.
- Gochsheim6.093 Einw.
- Kolitzheim5.671 Einw.
- Bergrheinfeld5.276 Einw.
- Röthlein4.444 Einw.
- Poppenhausen4.371 Einw.
- Grettstadt4.251 Einw.
- Sennfeld4.212 Einw.
- Stadtlauringen4.149 Einw.
- Schwebheim4.103 Einw.
- Üchtelhausen3.762 Einw.
- Grafenrheinfeld3.435 Einw.
- Wasserlosen3.425 Einw.
- Euerbach2.899 Einw.
- Waigolshausen2.686 Einw.
- Geldersheim2.524 Einw.
- Sulzheim2.020 Einw.
- Donnersdorf1.955 Einw.
- Schwanfeld1.749 Einw.
- Oberschwarzach1.423 Einw.
- Dingolshausen1.326 Einw.
- Michelau i. Steigerwald1.178 Einw.
- Wipfeld982 Einw.
- Frankenwinheim979 Einw.
- Lülsfeld768 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt?
Anschrift: Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Telefon: +49 9721 55-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@lrasw.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt zuständig?
Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Werneck, Niederwerrn, Schonungen, Dittelbrunn, Gerolzhofen, Gochsheim, Kolitzheim, Bergrheinfeld und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://formulare.landkreis-schweinfurt.de/frontend-server/form/alias/Schweinfurt/online-terminanfrage/?tfID=30&tfTYP=ap
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Bayern
- Ausländerbehörde Ingolstadt
- Ausländerbehörde München
- Ausländerbehörde Rosenheim
- Ausländerbehörde Landkreis Altötting
- Ausländerbehörde Landkreis Berchtesgadener Land
- Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Ausländerbehörde Landkreis Dachau
- Ausländerbehörde Landkreis Ebersberg
- Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt
- Ausländerbehörde Landkreis Erding
- Ausländerbehörde Landkreis Freising
- Ausländerbehörde Landkreis Fürstenfeldbruck
- Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech
- Ausländerbehörde Landkreis Miesbach
- Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn
- Ausländerbehörde Landkreis München
- Ausländerbehörde Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Ausländerbehörde Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim
- Ausländerbehörde Landkreis Starnberg
- Ausländerbehörde Landkreis Traunstein
- Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau
- Ausländerbehörde Landshut
- Ausländerbehörde Passau
- Ausländerbehörde Straubing
- Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
- Ausländerbehörde Landkreis Freyung-Grafenau
- Ausländerbehörde Landkreis Kelheim
- Ausländerbehörde Landkreis Landshut
- Ausländerbehörde Landkreis Passau
- Ausländerbehörde Landkreis Regen
- Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn
- Ausländerbehörde Landkreis Straubing-Bogen
- Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau
- Ausländerbehörde Amberg
- Ausländerbehörde Regensburg
- Ausländerbehörde Weiden i. d. OPf.
- Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach
- Ausländerbehörde Landkreis Cham
- Ausländerbehörde Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
- Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
- Ausländerbehörde Landkreis Regensburg
- Ausländerbehörde Landkreis Schwandorf
- Ausländerbehörde Landkreis Tirschenreuth
- Ausländerbehörde Bamberg
- Ausländerbehörde Bayreuth
- Ausländerbehörde Coburg
- Ausländerbehörde Hof
- Ausländerbehörde Landkreis Bamberg
- Ausländerbehörde Landkreis Bayreuth
- Ausländerbehörde Landkreis Coburg
- Ausländerbehörde Landkreis Forchheim
- Ausländerbehörde Landkreis Hof
- Ausländerbehörde Landkreis Kronach
- Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach
- Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels
- Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Ausländerbehörde Ansbach
- Ausländerbehörde Erlangen
- Ausländerbehörde Fürth
- Ausländerbehörde Nürnberg
- Ausländerbehörde Schwabach
- Ausländerbehörde Landkreis Ansbach
- Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Ausländerbehörde Landkreis Fürth
- Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land
- Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
- Ausländerbehörde Landkreis Roth
- Ausländerbehörde Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Ausländerbehörde Aschaffenburg
- Ausländerbehörde Schweinfurt
- Ausländerbehörde Würzburg
- Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg
- Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen
- Ausländerbehörde Landkreis Rhön-Grabfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Haßberge
- Ausländerbehörde Landkreis Kitzingen
- Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg
- Ausländerbehörde Landkreis Main-Spessart
- Ausländerbehörde Landkreis Würzburg
- Ausländerbehörde Augsburg
- Ausländerbehörde Kaufbeuren
- Ausländerbehörde Kempten (Allgäu)
- Ausländerbehörde Memmingen
- Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg
- Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
- Ausländerbehörde Landkreis Dillingen a. d. Donau
- Ausländerbehörde Landkreis Günzburg
- Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm
- Ausländerbehörde Landkreis Lindau (Bodensee)
- Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu
- Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu
- Ausländerbehörde Landkreis Donau-Ries
- Ausländerbehörde Landkreis Oberallgäu