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Bayern

Ausländerbehörde Hof

Zuständig für Hof.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Hof
Karolinenstraße 40
95028 Hof
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Öffnungszeiten
Mo, Di 7.30–12 Uhr und 13–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr; Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
hof.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Hof?

Anschrift: Karolinenstraße 40, 95028 Hof. Telefon: +49 9281 815-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 7.30–12 Uhr und 13–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr; Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: abh@stadt-hof.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Hof?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hof.de/rathaus-service/buergerservice/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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