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Bayern

Ausländerbehörde Würzburg

Zuständig für Würzburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (Service-Point der Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Würzburg
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Service-Point im Rathaus (ohne Termin): Mo, Mi 8-13 Uhr; Di 13.30-16 Uhr; Do 13.30-18 Uhr; Fr 8-12 Uhr. Terminzeiten: Mo, Mi 8.30-13 Uhr; Di 14-16 Uhr; Do 14-18 Uhr; Fr 8.30-12 Uhr
Fax
+49 931 37-3390
Website der Behörde
wuerzburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Würzburg?

Anschrift: Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg. Telefon: +49 931 37-2896. Öffnungszeiten: Service-Point im Rathaus (ohne Termin): Mo, Mi 8-13 Uhr; Di 13.30-16 Uhr; Do 13.30-18 Uhr; Fr 8-12 Uhr. Terminzeiten: Mo, Mi 8.30-13 Uhr; Di 14-16 Uhr; Do 14-18 Uhr; Fr 8.30-12 Uhr. E-Mail: sg62ausland@stadt.wuerzburg.de.

Hat die Ausländerbehörde Würzburg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Außenstelle der Ausländerbehörde (Humanitäre Aufenthalte, Flüchtlinge), Würzburg.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Würzburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.wuerzburg.de/rathaus/internationale-angelegenheiten/staatsangehoerigkeits--und-auslaenderangelegenheiten/kontakt-terminvereinbarung

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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