Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim
Zuständig für 46 Städte und Gemeinden mit rund 258.637 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht (Sachgebiet 52).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8031 392-5252
- Öffnungszeiten
- Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG)
- Fax
- +49 8031 392-9001
- Website der Behörde
- landkreis-rosenheim.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Öffnungszeiten laut Landesportal.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Kolbermoor19.094 Einw.
- Bad Aibling18.497 Einw.
- Bruckmühl16.735 Einw.
- Wasserburg a. Inn12.375 Einw.
- Raubling11.161 Einw.
- Prien a. Chiemsee10.915 Einw.
- Feldkirchen-Westerham10.742 Einw.
- Stephanskirchen10.558 Einw.
- Bad Feilnbach8.198 Einw.
- Bad Endorf8.117 Einw.
- Großkarolinenfeld7.387 Einw.
- Tuntenhausen7.074 Einw.
- Bernau a. Chiemsee6.855 Einw.
- Brannenburg6.658 Einw.
- Kiefersfelden6.513 Einw.
- Rohrdorf5.853 Einw.
- Riedering5.550 Einw.
- Aschau i. Chiemgau5.471 Einw.
- Schechen5.316 Einw.
- Oberaudorf5.095 Einw.
- Edling4.307 Einw.
- Rott a. Inn4.142 Einw.
- Neubeuern4.131 Einw.
- Pfaffing4.104 Einw.
- Rimsting3.775 Einw.
- Amerang3.739 Einw.
- Eiselfing3.295 Einw.
- Babensham3.122 Einw.
- Vogtareuth3.072 Einw.
- Frasdorf2.993 Einw.
- Soyen2.943 Einw.
- Prutting2.934 Einw.
- Flintsbach a. Inn2.929 Einw.
- Eggstätt2.846 Einw.
- Griesstätt2.823 Einw.
- Samerberg2.798 Einw.
- Halfing2.734 Einw.
- Söchtenau2.672 Einw.
- Nußdorf a. Inn2.562 Einw.
- Albaching1.740 Einw.
- Breitbrunn a. Chiemsee1.453 Einw.
- Schonstett1.426 Einw.
- Ramerberg1.390 Einw.
- Höslwang1.214 Einw.
- Gstadt a. Chiemsee1.157 Einw.
- Chiemsee172 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim?
Anschrift: Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 392-5252. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG). E-Mail: auslaenderwesen@lra-rosenheim.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim zuständig?
Für 46 Städte und Gemeinden, darunter Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Wasserburg a. Inn, Raubling, Prien a. Chiemsee, Feldkirchen-Westerham, Stephanskirchen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-rosenheim.de/auslaender-pass-meldewesen/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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