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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 67.379 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
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Öffnungszeiten
Mo–Mi 7:45–16:00 Uhr; Do 7:45–17:00 Uhr; Fr 7:45–12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9571 18-1099
Website der Behörde
lkr-lif.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels?

Anschrift: Kronacher Straße 30, 96215 Lichtenfels. Telefon: +49 9571 18-0. Öffnungszeiten: Mo–Mi 7:45–16:00 Uhr; Do 7:45–17:00 Uhr; Fr 7:45–12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Lichtenfels, Bad Staffelstein, Burgkunstadt, Michelau i. OFr., Ebensfeld, Altenkunstadt, Weismain, Redwitz a. d. Rodach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lkr-lif.de/landratsamt/sicherheit-und-ordnung/auslaenderwesen/index.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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