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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Miesbach

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 97.152 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Miesbach
Riezlerstraße 2
83714 Miesbach
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreis-miesbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach?

Anschrift: Riezlerstraße 2, 83714 Miesbach. Telefon: +49 8025 704-2110. E-Mail: auslaenderangelegenheiten@lra-mb.bayern.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Holzkirchen, Miesbach, Hausham, Schliersee, Gmund a. Tegernsee, Fischbachau, Rottach-Egern, Waakirchen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Miesbach?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-miesbach.de/Kommunales-Soziales-Gesundheit/Kommunales-und-Migration/Migration-und-Flucht/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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