Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Miesbach
Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 97.152 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Miesbach
Riezlerstraße 2
83714 Miesbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8025 704-2110
- Website der Behörde
- landkreis-miesbach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Holzkirchen16.310 Einw.
- Miesbach11.573 Einw.
- Hausham8.177 Einw.
- Schliersee6.591 Einw.
- Gmund a. Tegernsee5.813 Einw.
- Fischbachau5.562 Einw.
- Rottach-Egern5.441 Einw.
- Waakirchen5.419 Einw.
- Bad Wiessee4.820 Einw.
- Otterfing4.682 Einw.
- Weyarn3.790 Einw.
- Warngau3.768 Einw.
- Tegernsee3.567 Einw.
- Kreuth3.421 Einw.
- Valley3.385 Einw.
- Irschenberg3.226 Einw.
- Bayrischzell1.607 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach?
Anschrift: Riezlerstraße 2, 83714 Miesbach. Telefon: +49 8025 704-2110. E-Mail: auslaenderangelegenheiten@lra-mb.bayern.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miesbach zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Holzkirchen, Miesbach, Hausham, Schliersee, Gmund a. Tegernsee, Fischbachau, Rottach-Egern, Waakirchen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Miesbach?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-miesbach.de/Kommunales-Soziales-Gesundheit/Kommunales-und-Migration/Migration-und-Flucht/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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