Ausländerbehörden.org

Bayern

Ausländerbehörde Nürnberg

Zuständig für Nürnberg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Integration - Aufenthaltsbegleitung.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Nürnberg
Regensburger Straße 231
90478 Nürnberg
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo–Fr 08:30–12:30 Uhr; Vorsprache nur mit Termin (Einladung per Brief nach Online-Antrag)
Website der Behörde
nuernberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Nürnberg?

Anschrift: Regensburger Straße 231, 90478 Nürnberg. Telefon: +49 911 231-47 00. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo–Fr 08:30–12:30 Uhr; Vorsprache nur mit Termin (Einladung per Brief nach Online-Antrag).

Hat die Ausländerbehörde Nürnberg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Aufenthaltsbeendigung (Duldung, Aufenthaltsgestattung), Nürnberg.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Nürnberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Bayern