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Bayern

Ausländerbehörde Coburg

Zuständig für Coburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration und Staatsangehörigkeitsrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Coburg
Rosengasse 1
96450 Coburg
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Öffnungszeiten
Mo 13–15.30 Uhr; Di 8.30–15.30 Uhr; Mi 8.30–12 Uhr; Do 8.30–15.30 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr
Fax
+49 9561 89-1369
Website der Behörde
coburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Coburg?

Anschrift: Rosengasse 1, 96450 Coburg. Telefon: +49 9561 89-1366. Öffnungszeiten: Mo 13–15.30 Uhr; Di 8.30–15.30 Uhr; Mi 8.30–12 Uhr; Do 8.30–15.30 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Coburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/coburg/select2?md=7

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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