Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu
Zuständig für 45 Städte und Gemeinden mit rund 142.047 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8342 911-0
- Öffnungszeiten
- Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–16:00 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; Besuch nur mit Termin
- Website der Behörde
- ostallgaeu.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Marktoberdorf18.617 Einw.
- Füssen15.287 Einw.
- Buchloe13.815 Einw.
- Pfronten7.687 Einw.
- Obergünzburg6.387 Einw.
- Biessenhofen4.254 Einw.
- Germaringen3.860 Einw.
- Nesselwang3.789 Einw.
- Halblech3.357 Einw.
- Schwangau3.263 Einw.
- Mauerstetten3.229 Einw.
- Seeg3.061 Einw.
- Unterthingau2.786 Einw.
- Lechbruck am See2.731 Einw.
- Jengen2.606 Einw.
- Pforzen2.404 Einw.
- Waal2.372 Einw.
- Roßhaupten2.272 Einw.
- Lamerdingen2.235 Einw.
- Aitrang2.056 Einw.
- Stötten a. Auerberg1.999 Einw.
- Stöttwang1.938 Einw.
- Westendorf1.937 Einw.
- Bidingen1.870 Einw.
- Ruderatshofen1.726 Einw.
- Kaltental1.720 Einw.
- Untrasried1.683 Einw.
- Ronsberg1.658 Einw.
- Irsee1.596 Einw.
- Lengenwang1.512 Einw.
- Oberostendorf1.490 Einw.
- Friesenried1.479 Einw.
- Rieden1.447 Einw.
- Eggenthal1.416 Einw.
- Rieden am Forggensee1.399 Einw.
- Baisweil1.367 Einw.
- Günzach1.362 Einw.
- Görisried1.333 Einw.
- Hopferau1.230 Einw.
- Wald1.156 Einw.
- Eisenberg1.103 Einw.
- Rückholz1.007 Einw.
- Kraftisried927 Einw.
- Rettenbach a. Auerberg924 Einw.
- Osterzell700 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu?
Anschrift: Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf. Telefon: +49 8342 911-0. Öffnungszeiten: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–16:00 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; Besuch nur mit Termin.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu zuständig?
Für 45 Städte und Gemeinden, darunter Marktoberdorf, Füssen, Buchloe, Pfronten, Obergünzburg, Biessenhofen, Germaringen, Nesselwang und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.ostallgaeu.de/buerger-service/auslaender-integration
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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