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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 101.035 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Personenstands- und Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr
Website der Behörde
dingolfing-landau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau?

Anschrift: Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing. Telefon: +49 8731 87-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-dingolfing-landau.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Dingolfing, Landau a. d. Isar, Reisbach, Wallersdorf, Pilsting, Eichendorf, Mengkofen, Moosthenning und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/buergerservice/onlinezugangsgesetz-ozg/auslaenderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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