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Bayern

Ausländerbehörde Augsburg

Zuständig für Augsburg.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Augsburg
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr
Fax
+49 821 324-2480
Website der Behörde
augsburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Augsburg?

Anschrift: An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg. Telefon: +49 821 324-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr. E-Mail: aufenthalt@augsburg.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Hat die Ausländerbehörde Augsburg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Hochschulbetreuungsstelle (Studienvorbereitung, Studierende), Augsburg.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Augsburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://formular-service.augsburg.de/intelliform/forms/stadt_augsburg/extern/330/extern/330/auslaenderbehoerde_aufenthalts_meldeangelegenheiten/terminanfrage/index

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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