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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 70.549 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Personenstand und Ausländerwesen (Fachgruppe 311).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Straße 9
95632 Wunsiedel
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 9232 80-555
Website der Behörde
landkreis-wunsiedel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge?

Anschrift: Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel. Telefon: +49 9232 80-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-wunsiedel.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Marktredwitz, Selb, Wunsiedel, Arzberg, Kirchenlamitz, Schönwald, Bad Weißenstadt, Marktleuthen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://ozg.landkreis-wunsiedel.de/frontend-server/form/provide/2857/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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