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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 147.255 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu
Bürgermeister-Krach-Straße 11
87719 Mindelheim
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 7.30–12 Uhr; Di 7.30–12 und 13.30–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 und 13.30–17 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr; Besuch nur mit Termin
Website der Behörde
landratsamt-unterallgaeu.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu?

Anschrift: Bürgermeister-Krach-Straße 11, 87719 Mindelheim. Telefon: +49 8261 995-8050. Öffnungszeiten: Mo 7.30–12 Uhr; Di 7.30–12 und 13.30–16 Uhr; Mi 7.30–12 Uhr; Do 7.30–12 und 13.30–17 Uhr; Fr 7.30–12 Uhr; Besuch nur mit Termin. E-Mail: ausland@lra.unterallgaeu.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Bad Wörishofen, Mindelheim, Ottobeuren, Türkheim, Bad Grönenbach, Babenhausen, Markt Rettenbach, Ettringen und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Migration und Wohnraum (Wohnraum für Flüchtlinge, Asylunterkünfte), Mindelheim.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Unterallgäu?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/unterallgaeu/auslaenderbehoerde/select2?md=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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