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Bayern

Ausländerbehörde Aschaffenburg

Zuständig für Aschaffenburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
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Öffnungszeiten
Mo–Do 08:00–16:00 Uhr; Fr 08:00–13:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 6021 330-720
Website der Behörde
aschaffenburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Aschaffenburg?

Anschrift: Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg. Telefon: +49 6021 330-0. Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–16:00 Uhr; Fr 08:00–13:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@aschaffenburg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Aschaffenburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.aschaffenburg.de/Leben-in-Aschaffenburg/Zuwanderung-Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Ausl%C3%A4nderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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