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Bayern

Ausländerbehörde Bamberg

Zuständig für Bamberg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Bamberg
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail; Abholung elektronischer Aufenthaltstitel ohne Termin: Mo–Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 951 871979
Website der Behörde
stadt.bamberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Bamberg?

Anschrift: Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg. Telefon: +49 951 87-0. Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail; Abholung elektronischer Aufenthaltstitel ohne Termin: Mo–Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr. E-Mail: abh@stadt.bamberg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Bamberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/%C3%84mter/Ordnungsamt/Ausl%C3%A4nderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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