Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 135.668 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8421 70-2000
- Fax
- +49 8421 70-2005
- Website der Behörde
- landkreis-eichstaett.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Eichstätt13.891 Einw.
- Gaimersheim12.468 Einw.
- Beilngries10.218 Einw.
- Kösching9.788 Einw.
- Großmehring7.576 Einw.
- Altmannstein7.150 Einw.
- Kipfenberg5.767 Einw.
- Wettstetten5.184 Einw.
- Denkendorf5.036 Einw.
- Lenting4.895 Einw.
- Pförring4.150 Einw.
- Stammham4.142 Einw.
- Buxheim3.778 Einw.
- Schernfeld3.291 Einw.
- Pollenfeld3.056 Einw.
- Hepberg3.020 Einw.
- Hitzhofen3.017 Einw.
- Adelschlag3.016 Einw.
- Eitensheim2.999 Einw.
- Dollnstein2.878 Einw.
- Titting2.718 Einw.
- Wellheim2.716 Einw.
- Kinding2.549 Einw.
- Nassenfels2.348 Einw.
- Walting2.317 Einw.
- Mindelstetten1.823 Einw.
- Böhmfeld1.698 Einw.
- Mörnsheim1.569 Einw.
- Oberdolling1.360 Einw.
- Egweil1.250 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt?
Anschrift: Gundekarstraße 3, 85072 Eichstätt. Telefon: +49 8421 70-2000. E-Mail: auslaenderwesen@lra-ei.bayern.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eichstätt, Gaimersheim, Beilngries, Kösching, Großmehring, Altmannstein, Kipfenberg, Wettstetten und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Eichstätt?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://lra-eichstaett.termine-reservieren.online/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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