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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 121.844 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
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Öffnungszeiten
Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr
Website der Behörde
landkreis-deggendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf?

Anschrift: Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf. Telefon: +49 991 3100-0. Öffnungszeiten: Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@lra-deg.bayern.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Deggendorf, Plattling, Osterhofen, Hengersberg, Schöllnach, Bernried, Metten, Winzer und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-deggendorf.de/leben-arbeiten/auslaenderwesen/auslaenderwesen-aufenhaltsgesetz/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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