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Osterhofen · Landkreis Deggendorf · 12.280 Einwohner

Ausländerbehörde für Osterhofen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf mit Sitz in Deggendorf.

Postleitzahlen in Osterhofen: 94486

Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
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Öffnungszeiten
Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr
Website der Behörde
landkreis-deggendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Osterhofen zuständig?

Für Osterhofen (Landkreis Deggendorf) ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf zuständig, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf, Telefon +49 991 3100-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Osterhofen?

Zur Gemeinde Osterhofen gehören die Postleitzahlen 94486. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf für