Plattling · Landkreis Deggendorf · 13.160 Einwohner
Ausländerbehörde für Plattling
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf mit Sitz in Deggendorf.
Postleitzahlen in Plattling: 94447
Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 991 3100-0
- Öffnungszeiten
- Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr
- Website der Behörde
- landkreis-deggendorf.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Plattling zuständig?
Für Plattling (Landkreis Deggendorf) ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf zuständig, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf, Telefon +49 991 3100-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Plattling?
Zur Gemeinde Plattling gehören die Postleitzahlen 94447. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 7.30–12.30 Uhr; Di 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Mi 7.30–12.30 Uhr; Do 7.30–17.00 Uhr; Fr 7.30–12.00 Uhr; Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung; telefonisch nur in Notfällen Mo–Do 13.30–16.00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).