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Bayern

Ausländerbehörde Schwabach

Zuständig für Schwabach. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbüro.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schwabach
Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr; Terminvereinbarung notwendig
Fax
+49 9122 860-311
Website der Behörde
schwabach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwabach?

Anschrift: Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach. Telefon: +49 9122 860-208. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr; Terminvereinbarung notwendig. E-Mail: auslaenderamt@schwabach.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwabach?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schwabach.de/de/zuhause-in-schwabach/auslaendische-mitmenschen/auslaender-und-integrationsbuero.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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