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Bayern

Ausländerbehörde Weiden i. d. OPf.

Zuständig für Weiden i. d. OPf..

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Weiden i. d. OPf.
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.
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Öffnungszeiten
Vorsprachen ohne Termin grundsätzlich nicht möglich
Fax
+49 961 81-1019
Website der Behörde
weiden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Weiden i. d. OPf.?

Anschrift: Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf.. Telefon: +49 961 81-0. Öffnungszeiten: Vorsprachen ohne Termin grundsätzlich nicht möglich. E-Mail: aufenthalt@weiden.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Weiden i. d. OPf.?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://tevis.weiden.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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