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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 103.489 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
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Öffnungszeiten
Um Terminvereinbarung für jede Vorsprache wird gebeten
Fax
+49 971 801-3321
Website der Behörde
landkreis-badkissingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen?

Anschrift: Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen. Telefon: +49 971 801-0. Öffnungszeiten: Um Terminvereinbarung für jede Vorsprache wird gebeten.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Bad Kissingen, Hammelburg, Münnerstadt, Burkardroth, Bad Brückenau, Oerlenbach, Oberthulba, Bad Bocklet und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Bad Kissingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/buergerservice/fachbereiche-und-abteilungen/oeffentl-sicherheit--ordnung/auslaenderrecht-staatsangehoerigkeits-und-personenstandswesen/auslaenderrecht/1576.Auslaenderrecht.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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